FAQ's zu Comsol Reisekosten und Microsoft Dynamics NAV
Benötigt der Anwender wegen der Änderungen der Hotel- und Frühstückskosten 2010 auch ein Update von Comsol Reisekosten?
Die neue Gesetzeslage bringt folgende Änderung bei den inländischen Hotelrechnungen:
- Die Frühstückskosten müssen wegen anderem Mehrwertsteuersatz auf der Hotelrechnung separat ausgewiesen werden.
- Dies bedeutet: Der Frühstücksteil ist für den Mitarbeiter nicht zu erstatten, das Unternehmen kann aber die Vorsteuer ziehen.
Wann benötigt das Unternehmen kein Update von Comsol Reisekosten?
- Wenn Hotelrechnungen nicht über die Reisekostenabrechnung erfasst werden (dann würde nur ein Sachbezug anfallen)
- Der Frühstücksanteil soll nicht erfasst werden (dann geht der Vorsteuerabzug verloren)
- Es wird grundsätzlich mit Sachbezügen gearbeitet (dann kann der Sachbezug als Folgebelegart an den Frühstücksabzug gehängt werden)
Wann benötigt das Unternehmen den Update von Comsol Reisekosten?
- Wenn sowohl die Frühstückskosten über Sachbezug als auch als Komplettabzug abgezogen werden sollen und zusätzlich die Vorsteuer gezogen werden soll.
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